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Das E-Rezept kommt
Rezepte in elektronischer Form bald Standard

In 13 Ländern Europas lösen Patienten Rezepte schon in elektronischer Form ein. Auch in Deutschland ist es bald soweit. Verschiedene Pilotprojekte laufen bereits. Sie klären, wie die Abläufe in Zukunft aussehen.

Was ist ein E-Rezept?

Das E-Rezept bzw. das elektronische Rezept ist die digitale Version der herkömmlichen Verschreibung. Mit anderen Worten: Der Arzt stellt Rezepte nicht mehr auf Papier aus, sondern in digitaler Form.

 

Richtige Schreibweise: E-Rezept, e-Rezept oder eRezept?

Im Internet finden sich viele verschiedene Schreibweisen für das E-Rezept. Der Duden hat den Begriff noch nicht aufgenommen. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Orthographie künftig analog zu "E-Mail" oder "E-Reader" erfolgt. Zusammensetzungen mit einzelnen Buchstaben sind mit einem Bindestrich geregelt. Da es sich bei dem Wort um ein Substantiv handelt, wird das "E" großgeschrieben.

 

Was sind die Vorteile des E-Rezeptes?

Mehr als 400 Millionen Rezepte in Papierform stellen Ärzte in Deutschland jährlich aus. Mit dem E-Rezept ist Schluss mit der Zettelwirtschaft. Die umweltfreundliche Lösung spart Papier. Aber das ist nicht der einzige Vorteil. Das digitale Rezept reduziert den Verwaltungsaufwand. Der Informationsaustausch zwischen Patienten, Arzt, Apotheke und Krankenkasse vereinfacht sich künftig. Außerdem sparen Sie Wege und damit Zeit. So erhalten Sie das E-Rezept etwa im Rahmen einer Videosprechstunde und können es hernach bequem bei uns, Ihrer persönlichen Versandapotheke, einlösen.

"Mit dem elektronischen Rezept und der Videosprechstunde ist Ihr eigenes Wohnzimmer plötzlich das Behandlungszimmer."

 

Das aufwändige Versenden des Rezeptes mittels Post entfällt und Sie konzentrieren sich ganz auf Ihre Genesung. Schließlich ist häufig Bettruhe angezeigt! Die Bearbeitung Ihrer Bestellung erfolgt direkt mit der Übertragung des E-Rezeptes. Dadurch verkürzen sich die Lieferzeiten für Sie um mindestens einen Tag.

Sie erhalten das E-Rezept natürlich auch während eines Arztbesuches oder als Wiederholungsrezept. Darüber hinaus ist es möglich, dieses direkt in einer Apotheke vor Ort einzulösen oder die Arzneimittel mittels Boten liefern zu lassen.

Mit dem E-Rezept kommen weitere Verbesserungen für die medizinische Versorgung des Patienten. So wären ein Medikationsplan mit eingebautem Wechselwirkungscheck oder eine Medikationserinnerung möglich. Mit Abgabe des Rezeptes ist dann beispielsweise automatisch die Aktualisierung des Medikationsplans verbunden. Weitere E-Health-Anwendungen diskutieren die Experten aktuell und planen diese tatsächlich bereits für den Rezept-Manager ein.

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Wann findet die Einführung des E-Rezeptes statt?

Wünschenswert ist eine Einführung des E-Rezeptes bereits bis Ende des Jahres 2020. Doch etwas Geduld braucht es noch. Das Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) sieht eine verbindliche flächendeckende Einführung des E-Rezeptes für Anfang 2022 vor.

Warum kommt das E-Rezept in Deutschland so spät?

Seit vielen Jahren überweisen wir mittels Online-Banking. Die wenigsten füllen noch einen Überweisungsschein aus. Warum kam das E-Rezept für Deutschland also nicht schon viel eher? Pläne dazu gab es bereits mit dem Modernisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenkassen von 2004. Allerdings fehlte es an Grundvoraussetzungen. Das Gesundheitssystem selbst musste den Weg der Digitalisierung erst einmal gehen. So wurde eine hochsichere Telematikinfrastruktur (TI) geschaffen, an die sich dann Arzt- und Psychotherapiepraxen sowie Apotheken andockten.

Auch gesetzlich musste nachjustiert werden. Erst Mitte August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in Kraft. Dieses bildet die Basis für die schrittweise Einführung des E-Rezeptes und macht den Weg für die Videosprechstunde frei.

 

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

 

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander: Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und Psychotherapeuten haben einen gemeinsamen Zugriff auf medizinische Daten. Sie erhalten die Informationen, die sie zur Behandlung eines Patienten benötigen. Mit dem Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sind Routinedaten des Versicherten hinterlegt: Geschlecht, Geburtsdatum, Wohnanschrift sowie Versicherungsstatus. Diagnose- und Notfalldaten sowie Medikationen sind mit dem Einverständnis des Versicherten freigeschaltet.

 

Wie sieht die Handhabung des E-Rezeptes aus?

Vorstellbar ist eine Handhabung via App. Die Bundesregierung beauftragte die gematik, eine entsprechende digitale Lösung zu erstellen. Diese sogenannte DAV WebApp ist in Pilotprojekten in Erprobung und soll zukünftig als "Rezept-Manager" fungieren. Der Arzt trägt alle Informationen, die die Apotheke benötigt, in das zentrale Informationssystem ein. Über die besagte App erhält auch der Patient Zugang zu diesen Daten. Der Rezept-Manager ist als responsive Website von allen gängigen Plattformen, Endgeräten oder Betriebssystemen aus bedienbar. Um den Wettbewerb zu fördern, ist es Patienten jedoch auch erlaubt, andere Apps zu nutzen.

Was ist die gematik?

Die gematik GmbH wurde 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Neben dem Bundesministerium für Gesundheit gehören zu den Gesellschaftern die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Aufgabe des Unternehmens ist die Entwicklung und Umsetzung der Telematikinfrastruktur.

 

Wird es das E-Rezept auch für Hilfsmittel oder die häusliche Krankenpflege geben?

Zunächst gibt es das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Später folgen alle weiteren Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege. Neben dem Grünen Rezept ist das T-Rezept für die elektronische Verschreibung vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Sonderrezepte für die Medikamente Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid.

Ist der Arzt zur Ausstellung eines E-Rezeptes verpflichtet?

Derzeit ist keine Pflicht zur Ausstellung von E-Rezepten für Ärzte vorgesehen. Der Patient hat noch keinen Anspruch auf ein papierloses Rezept. Ärzte sind vielmehr dazu angehalten, sich nach dem Patientenwunsch zu richten.

 

Wird es in Zukunft nur noch E-Rezepte geben?

Das Rezept in Papierform wird es noch parallel zum E-Rezept geben, wie es auch den Überweisungsschein der Banken gibt. Wann es zu einem kompletten Umstieg auf die digitale Form kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen.

 

Wie stehen die Deutschen zum E-Rezept?

Bereits 2 von 3 Smartphone-Nutzern verwenden E-Health-Angebote. Das ergab eine Studie des Digitalverbandes Bitkom. Gesundheits-Apps helfen, über sich und den eigenen Körper besser Bescheid zu wissen sowie das Training zu optimieren. Es verwundert also nicht, dass viele Bundesbürger den Schritt zum E-Rezept begrüßen. Etwa zwei Drittel, so die Bitkom-Studie, befürworten sowohl das E-Rezept als auch die elektronische Patientenakte. Sie sehen darin eine Möglichkeit für eine bessere medizinische Versorgung. Allerdings unterstreichen sie auch, dass die Datenhoheit beim Patienten verbleiben soll. Darüber hinaus muss das System den Datenschutz und die Sicherheit der Daten gewähren.

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Datenquelle: bitkom.org, abgerufen am 25.09.2020